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Backup für Praxen und Kanzleien: worauf es zusätzlich ankommt

Zuletzt aktualisiert: 29. September 2026 · Autor: Redaktion datensichern.info

Kurz gesagt

In Praxen und Kanzleien kommt zur Verfügbarkeit die Vertraulichkeit hinzu. Die Sicherung muss verschlüsselt sein, der Kreis der Zugriffsberechtigten klein und dokumentiert, und die Wiederherstellung muss im laufenden Betrieb funktionieren.

Was anders ist als im normalen Betrieb

  • Berufsgeheimnis: Wer auf die Sicherung zugreifen kann, hat Zugriff auf besonders geschützte Daten. Der Kreis muss klein, benannt und protokolliert sein.
  • Dienstleister: Wenn ein IT-Dienstleister die Sicherung betreut, braucht es eine vertragliche Grundlage und, je nach Berufsgruppe, besondere Verpflichtungen.
  • Ausfall ist sofort spürbar: Eine Praxis ohne Verwaltungssoftware kann kaum arbeiten. Der RTO ist deshalb meist sehr kurz.

Praktische Punkte

  • Verschlüsselung der Sicherungsdaten, auch der Kopie außer Haus
  • Getrennte Sicherung von Personal- und Patienten- beziehungsweise Mandantendaten
  • Nachweis, wer wann auf die Sicherung zugegriffen hat
  • Ein Wiederanlaufplan, der beschreibt, wie der Betrieb kurzfristig ohne die Fachanwendung weiterläuft

Fachanwendungen einbeziehen

Praxis- und Kanzleisoftware speichert oft in Datenbanken, die nicht einfach mitkopiert werden können. Klären Sie mit Ihrem Softwarehaus, wie eine konsistente Sicherung aussieht – und testen Sie sie danach einmal vollständig.

Sachliche Einordnung, keine Rechtsberatung. Berufsrechtliche Fragen klären Sie mit Ihrer Kammer.

Was Sie jetzt tun können

Fragen Sie Ihr Softwarehaus schriftlich, wie eine konsistente Sicherung Ihrer Fachanwendung aussieht, und legen Sie die Antwort zu Ihren Unterlagen.

Häufige Fragen

Darf ein IT-Dienstleister die Sicherung betreuen?
In der Regel ja, mit passender vertraglicher Grundlage und je nach Berufsgruppe zusätzlichen Verpflichtungen. Die Einzelheiten klären Kammer und Datenschutzbeauftragter.

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