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GoBD

Die GoBD sind Verwaltungsvorgaben der Finanzverwaltung zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung digitaler Unterlagen.

Für die Praxis heißt das vor allem: steuerrelevante Unterlagen müssen unveränderbar, vollständig und während der Aufbewahrungsfrist maschinell auswertbar bleiben. Was in Ihrem Fall dazugehört, klärt Ihr Steuerberater – dies ist keine Rechtsberatung.

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