GoBD
Die GoBD sind Verwaltungsvorgaben der Finanzverwaltung zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung digitaler Unterlagen.
Für die Praxis heißt das vor allem: steuerrelevante Unterlagen müssen unveränderbar, vollständig und während der Aufbewahrungsfrist maschinell auswertbar bleiben. Was in Ihrem Fall dazugehört, klärt Ihr Steuerberater – dies ist keine Rechtsberatung.