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Aufbewahrungsfristen im Überblick

Eine grobe Orientierung. Verbindlich ist, was Ihr Steuerberater und Ihre Branchenvorgaben sagen – das hier ist keine Rechtsberatung.

UnterlageÜbliche FristWas das für das Backup heißt
Handelsbücher, Jahresabschlüsse, Buchungsbelege 10 Jahre Der Bestand muss über Jahre lesbar bleiben – ein Backup allein reicht dafür nicht, dafür gibt es Archivierung.
Handels- und Geschäftsbriefe (auch E-Mails) 6 Jahre Geschäftliche E-Mails gehören in ein Archiv, nicht nur ins Postfach.
Lohnunterlagen 6 Jahre Personaldaten getrennt und mit engeren Zugriffsrechten sichern.
Unterlagen mit personenbezogenen Daten ohne Frist So kurz wie möglich Was gelöscht werden muss, darf nicht unbemerkt im Backup weiterleben – Löschkonzept mitdenken.

Wenn Sie E-Mails revisionssicher aufbewahren müssen, ist Archivierung das passende Werkzeug – nicht das Backup. Beide Aufgaben brauchen ihre eigene Lösung.

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